PATIENTENFAHRTEN
Alle Fahrten müssen im Voraus durch die Krankenkasse genehmigt werden ausgenommen sind lediglich Fahrten zu stationären Behandlungen - kein Eigenanteil!
Stellen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse den entsprechenden Antrag.
Für Fahrten zu ambulanten Behandlungen (z.B. Arztbesuche, Krankengymnastik, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) sind folgende Unterlagen erforderlich:
Für Dialysefahrten sind folgende Unterlagen erforderlich:
Für eine Ambulante Operation oder einen Besuch in einer Tagesklinik sind folgende Unterlagen erforderlich:
Strahlen- oder Chemotherapie
Fahrten zu stationären Behandlungen, Krankenhauseinlieferungen oder Entlassungen
Ärztliche Verordnung ist erforderlich:
Wir benötigen für die Abrechnung mit der Krankenkasse:
Entstand vor mehr als 20 Jahren.
Mehr Mobilität für eingeschränkte Personen.
Dieser Leitspruch stand am Anfang.
Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit sind bei uns nicht nur Schlagworte, sondern selbstverständlicher Bestandteil unserer Philosophie wie auch der persönliche Kontakt. Ob sitzend im Auto oder in Ihrem Rollstuhl, mit Modernen Fahrzeugen, bringen wir sie sicher und bequem zu Ihrem Ziel.